Rauchwarnmelder

Installation und Wartung

Ab dem 1. Januar 2021 gilt in Berlin und Brandenburg die Rauchwarnmelderpflicht!

Um dieser Pflicht nachzukommen stehen wir Ihnen, als Fachkräfte für Rauchwarnmelder, tatkräftig zur Seite.

Wir übernehmen gerne für Sie die fachlich korrekte Installation und Wartung der Rauchwarnmelder.

Sie erhalten von uns jeweils ein Protokoll und somit den Nachweis der durchgeführten Arbeiten. Damit sind Sie im Schadensfall auf der sicheren Seite.

 

Gerät & Installation: ab 32,91 €

Wartung: ab 6,99 €

(jeweils netto, pro Gerät)

 

Häufig gestellte Fragen:

Wir verbauen nur Rauchwarnmelder der Firma Hekatron. Hier nutzen wir die Geräte Genius Plus und Genius Plus X für funkvernetzte Lösungen.

Die Batterien sind fest verbaut und halten mindestens 10 Jahre ihre nötige Spannung. Nach 10 Jahren müssen die Geräte auf Grund ihres Alters dann getauscht werden.

Die Bauordnungen in Berlin und Brandenburg (§48 Absatz 4) schreiben die Installation in allen Aufenthaltsräumen und deren Fluchtwegen vor. Küchen, Bäder und Lagerräume sind hiervon ausgenommen.

Die Pflicht umfasst Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, sowie Mietwohnungen.

Als Aufenthaltsräume gelten alle Räume, die regelmäßig genutzt werden.

Beipielsweise: Schlafzimmer, Wohnzimmer, Kinderzimmer, Arbeitszimmer, Esszimmer, Hobbyraum, etc.

Im Regelfall kleben wir die Geräte an die Decke. Hierfür nutzen wir ein, vom Hersteller zertifiziertes, Klebepad. 

Die Installation mit Dübel und Schrauben ist, auf Kundenwunsch, ebenfalls möglich, bedeutet jedoch höheren Arbeitsaufwand und damit verbunden höhere Installationskosten.

Nein, sie dürfen an beliebiger Stelle im Raum hängen, dabei brauchen die Rauchwarnmelder jedoch immer einen Abstand von mindestens 50cm zu Wänden, Lampen, etc. 

 

Ja, unsere Rauchwarnmelder müssen alle 12 Monate gewartet werden. 

Das übernehmen wir gerne für Sie.

Sofern wir auch die Schornsteinfegerarbeiten bei Ihnen ausführen, werden wir beide Tätigkeiten zusammenlegen, sodass Sie nur einen Termin haben.

Die Rauchwarnmelder reagieren ausschließlich auf Rauch, NICHT auf Kohlenmonoxid (CO) oder Hitze.

Zigarettenrauch, Wasserdampf und Kochdämpfe führen in der Regel (je nach Stärke) NICHT zu einem Täuschungsalarm.